Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilerziehungspflege
1. Ziel und Aufnahme
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin qualifiziert für die Arbeit mit Menschen mit besonderem Assistenzbedarf. Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerinnen begleiten, pflegen, fördern und beraten Menschen aller Altersstufen, deren personale und soziale Integration durch Beeinträchtigungen erschwert oder gefährdet ist. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten, Förderkindergärten, usw.).
2. Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule für Sozialpädagogik kann gemäß aktueller Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen aufgenommen werden, wer
1. einen qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b) den Abschluss einer mindestens der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit nachweisen kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Im Bildungsgang ist ein bestehendes hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis in einer geeigneten Einrichtung nachzuweisen.
Die Schulbehörde kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind.
3. Dauer und Inhalte
Der Bildungsgang wird in Teilzeitunterricht geführt und dauert drei Jahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an der Fachschule (2 Tage pro Woche) und der fachpraktischen Ausbildung in einer geeigneten Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Der Unterricht an der Fachschule ist in 12 Lernmodulen organisiert, die einzeln zertifiziert und in der Regel von Lehrerteams projektorientiert vermittelt werden.
4. Unterrichtsorganisation
Der Unterricht erfolgt an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen am Vor- und Nachmittag.
Bewerbungen
Reichen Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung (in Papierform) mit folgenden Unterlagen ein:
- Aufnahmeantrag (als Download auf unserer Homepage)
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild (auch gescannt)
- Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses ("Mittlere Reife")
- Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
Informationen und Beratung erhalten Sie auch auf unserem jährlichen "Info-Tag".
Sollten Sie noch Fragen haben bitte per Mail an: info@sozhw-bbslu.de
Downloads
- Aufnahmeantrag allgemein
Alle Bewerbungsunterlagen für unsere Bildungsgänge müssen vollständig und ausschließlich in Papierform auf dem Postweg oder per Briefeinwurf eingereicht werden. Digital eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet.
- Ausbildungsvertrag
- Zwischenbeurteilung
- Informationsbroschüre
- Fachschulverordnung
- Genehmigung von Praktika
- Bücher- und Materialliste für das Schuljahr 2025/26
- Gliederung einer didakt.-methodischen Planung
- Individueller Ausbildungsplan
- Anleiterwechsel Anlage zum Ausbildungsvertrag
- Praktikumsnachweis
- Bibliografieren und Zitieren
- Abschlussbeurteilung Praxisstelle
- Festschrift der HEP
- Lehrplan Heilerziehungspflege
- Rahmenplan Heilerziehungspflege
- PPP HEP mit Ton