Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher Berufspraktikanten
Ziel und Aufnahme
Die Fachschule für Sozialpädagogik qualifiziert für die Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte, Hort, Heim, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe) und schließt mit dem / der staatlich anerkannten Erzieher / Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen) ab.
Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Ausbildungsabschnitts erfolgreich absolviert haben, wird die Zulassung zum Berufspraktikum ausgesprochen. Näheres regelt die Fachschulverordnung.
Downloads
Bewerbungsunterlagen für unsere Bildungsgänge müssen aus Kostengründen in Papierform auf dem Postweg oder per Briefeinwurf eingereicht werden.
- Schulbuchliste 2024/2025
- Bibliographieren und Zitieren
- Certqua-Zertifikat
Downloads Berufspraktikum
- Muster Ausbildungsvertrag Berufspraktikum
- Muster – Bericht fachliche Leistungen im BP
- Bestätigung über den Zeitraum des Berufspraktikums (Fehlzeitennachweis)
- Rahmenplan Berufspraktikum
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung
- Muster-Ausbildungspläne im BP
GTS 3 / Kita / KJH / Sonderpädagogik