Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher Berufspraktikanten
Ziel und Aufnahme
Die Fachschule für Sozialpädagogik qualifiziert für die Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte, Hort, Heim, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe) und schließt mit dem / der staatlich anerkannten Erzieher / Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen) ab.
Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Ausbildungsabschnitts erfolgreich absolviert haben, wird die Zulassung zum Berufspraktikum ausgesprochen. Näheres regelt die Fachschulverordnung.
Downloads
- Aufnahmeantrag allgemein
- Schulbuchliste 2024/2025
- Bibliographieren und Zitieren
- Certqua-Zertifikat
Downloads Berufspraktikum
- Muster Ausbildungsvertrag Berufspraktikum
- Muster – Bericht fachliche Leistungen im BP
- Bestätigung über den Zeitraum des Berufspraktikums (Fehlzeitennachweis)
- Rahmenplan Berufspraktikum
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung
- Muster-Ausbildungspläne im BP
GTS 3 / Kita / KJH / Sonderpädagogik