Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher Berufspraktikanten

Ziel und Aufnahme

Die Fachschule für Sozialpädagogik qualifiziert für die Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte, Hort, Heim, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe) und schließt mit dem / der staatlich anerkannten Erzieher / Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen) ab.

Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Ausbildungsabschnitts erfolgreich absolviert haben, wird die Zulassung zum Berufspraktikum ausgesprochen. Näheres regelt die Fachschulverordnung.