Berufliches Gymnasium für Gesundheit und Soziales
1. Ziel und Dauer
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales führt in drei Jahren als gymnasiale Oberstufe im Bereich Gesundheit und Soziales zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Auf der Basis von bestimmten Leistungsanforderungen in der Jahrgangsstufe 12 kann am beruflichen Gymnasium der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Neben der Befähigung zum Studium an jeder Fachhochschule, Hochschule oder Universität werden berufsorientierte Kenntnisse der Fachrichtung Gesundheit und Soziales vermittelt.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen Gymnasiums ist
- der qualifizierte Sekundarabschluss I (z.B. Realschule, Hauptschule 10. Schuljahr, Berufsfachschule II) oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf oder
- die Versetzung an einem Gymnasium in die Klassenstufe 11 oder an einer Realschule plus oder an einer Integrierten Gesamtschule die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erworben hat,
- der qualifizierte Sekundarabschluss I auf Grund der Berufsschulverordnung.
3. Organisation und Aufbau
Das berufliche Gymnasium beginnt mit der Einführungsphase (Klasse 11), in der im Klassenverband unterrichtet wird.
In den Klassen 12 und 13 folgt die Qualifikationsphase. Hier findet der Unterricht in Leistungs- und Grundkursen statt.
11 / 1 | Einführungsphase im Klassenverband |
11 / 2 | |
12 / 1 | Qualifikationsphase im Kurssystem |
12 / 2 | |
13 / 1 | |
13 / 2 |
Stundentafel
Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11):
Std. / Woche | Fach | G = Grundfach K = Kernfach |
Pflichtfächer | ||
4 | Deutsch | K |
4 | Mathematik | K |
4 | Englisch (1. Fremdsprache) | K |
3 | Spanisch (2. Fremdsprache)* | G |
2 | Religionslehre/Ethik | G |
2 | Sport | G |
2 | Gemeinschaftskunde | G |
2 | Informationsverarbeitung | G |
4 | Gesundheit | K |
2 | Pädagogik | G |
2 | Psychologie | G |
2 | Chemie | G |
2 | Biologie | G |
35 | Pflichtstundenzahl | |
2 | Wahlfächer |
* Unterricht in der zweiten Fremdsprache kann in der Jahrgangsstufe 11 für Schüler entfallen, die in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre Unterricht in dieser Sprache erfolgreich besucht haben. Erfolgreich war der Besuch, wenn in dem für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium erforderlichen Zeugnis mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde.
Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13)
In der Qualifikationsphase werden die Schülerinnen und Schüler in der Fächerkombination unterrichtet, die sie aus dem Angebot der Schule ausgewählt haben. Neben den Grundfächern muss sich jede Schülerin und jeder Schüler je nach Neigung, Interessen und Eignung für drei Leistungsfächer entscheiden.
Bewerbungen
Reichen Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen (in Papierform) ein:
- Aufnahmeantrag sowie zusätzliches Anmeldeformular (als Download auf unserer Homepage)
- Tabellarischer lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild (auch gescannt)
- Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses (Mittlere Reife), zunächst das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen!
Präsentationen zum Download
Berufliches Gymnasium - Informationen (pptx Datei)
Berufliches Gymnasium - Aufnahmevoraussetzungen (mp4 Datei)
Downloads
Für die Anmeldung sind folgende 2 Formulare abzugeben:
1. Aufnahmeantrag allgemein
2. Zusätzliches Aufnahmeformular für die Jgst. 11
Alle Bewerbungsunterlagen für unsere Bildungsgänge müssen vollständig und ausschließlich in Papierform auf dem Postweg oder per Briefeinwurf eingereicht werden. Digital eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet.
Weitere Informationen zum Download
1. Informationsbroschüre BGY
2. Entschuldigungsformular
3. BGY Schulbuchliste 2025 - 2026
4. Bibliografieren
5. Rechtliche Grundlagen
- Abiturprüfungsordnung vom 21.07.2010
- Landesverordnung über das BGY
6. Elternbrief: Inanspruchnahme der Berufsberatung
7. Berufsberatung Hr. Steinhorst