Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales

Ziel, Dauer und Organisationsform

Das Berufliche Gymnasium führt in drei Jahren als gymnasiale Oberstufe im Bereich Gesundheit und Soziales zur allgemeinen Hochschulreife. Im Unterschied zu den allgemeinbildenden Gymnasien werden neben der Befähigung zum Studium an jeder Fachhochschule, Hochschulen und Universitäten berufsorientierte Fachkenntnisse vermittelt.

Das berufliche Gymnasium beginnt mit der Einführungsphase (Klasse 11), in der im Klassenverband unterrichtet wird. In den Klassen 12 und 13 folgt die Qualifikationsphase. Hier findet der Unterricht in Kursen statt, die in Leistungs- und Grundkurse sowie zusätzlich wählbare Fächer unterteilt sind.
In der Einführungsphase werden die Wahl der Fächerkombinationen und Fächer sowie die Lerninhalte und -methoden für die Qualifikationsphase vorbereitet. Gleichzeitig sollen Unterschiede in Kenntnissen und Arbeitsmethoden der einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgeglichen werden.

 

11 / 1Einführungsphase
im Klassenverband
11 / 2
12 / 1Qualifikationsphase
im Kurssystem
12 / 2
13 / 1
13 / 2

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums ist

  1. der qualifizierte Sekundarabschluss I (z.B. Realschule, Hauptschule 10. Schuljahr, Berufsfachschule II) oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf oder
  2. das Versetzungszeugnis nach der Jahrgangsstufe 10 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen oder
  3. der qualifizierte Sekundarabschluss I auf Grund des § 9 Abs. 2 der Berufsschulverordnung.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums sind

  1. in der Sekundarstufe I erworbene ausreichende Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach und der Abschluss dieses Unterrichtsfachs mindestens mit der Note "ausreichend" und
  2. der Erwerb der Fachhochschulreife gleicher Fachrichtung im berufsbildenden Bereich oder
  3. der Abschluss einer höheren Berufsfachschule gleicher Fachrichtung mit mindestens befriedigenden Leistungen

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