Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher Teilzeit
In die Fachschule für Sozialpädagogik kann gemäß aktueller Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen aufgenommen werden, wer
- einen qualifizierten Sekundarabschluss I und
a. den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b. den Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
d. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder - die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit nachweisen kann. Auf die Tätigkeiten nach Nummer 1,c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet: die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß Jugendfreiwilligendienstgesetz, sowie die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß Bundesfreiwilligendienstgesetz, sowie eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.
Weitere Informationen zum Bildungsgang finden Sie in unserem Downloadbereich und auf dem Bildungsserver für Berufsbildende Schulen in Rheinland-Pfalz: https://werde-erzieherin-oder-erzieher.rlp.de/ausbildung/erzieherin-oder-erzieher
Informationen zu Verkürzungsoptionen in der Fachschule Sozialpädagogik (berufsbegleitende Form)
Seit dem Schuljahr 2024/25 gibt es im Rahmen eines Schulversuchs eine Möglichkeit zur Verkürzung der berufsbegleitenden Ausbildung durch die Anrechnung von vorherigen Qualifikationen.
Verkürzung aufgrund der Anrechnung eines beruflichen Abschlusses im Bereich Sozialassistenz/Kinderpflege:
Diese Vorqualifikation (auch aus anderen Bundesländern und ohne eine Vorgabe zum Notenschnitt) wird auf Antrag angerechnet, sofern ein mittlerer Schulabschluss vorliegt. Die Dauer der Fachschule verkürzt sich dann auf zwei Jahre.
Der Antrag wird vor Ausbildungsbeginn bei unserer Schule gestellt.
Verkürzung aufgrund der Anrechnung von Studienleistungen in affinen oder bedingt-affinen Studiengängen:
Die Anrechnung einschlägiger hochschulischer Vorbildung ist im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch das Ministerium für Bildung möglich.
Entsprechende formlose Anträge sind einschließlich entsprechender Nachweise der Studienleistungen einzureichen im
Ministerium für Bildung
Referat 9406 A
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Bewerbungen
Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen, an die Schule:
1. Aufnahmeantrag (als Download auf unserer Homepage, oder Abholung im Sekretariat )
2. Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben)
3. Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses ("Mittlere Reife")
4. Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
5. Eine Kopie eines Ausweisdokuments
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
Originalzeugnisse müssen spätestens in der 1. Schulwoche dem Klassenleiter vorgelegt werden.
Dauer und Inhalte
Der Bildungsgang wird in Vollzeit- oder Teilzeitunterricht geführt und dauert drei Jahre. Die Ausbildung besteht aus dem Unterricht an der Fachschule und der fachpraktischen Ausbildung in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung oder einer Einrichtung der Jugend- oder Behindertenhilfe.
Der Unterricht an der Fachschule ist in 13 Lernmodulen organisiert.
Folgende Lernmodule sind zu absolvieren:
fachrichtungsübergreifend:
FÜ1: In beruflichen Situationen professionell kommunizieren
FÜ2: In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren
FÜ3: Gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln berücksichtigen
FÜ4: Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Grundlagen im beruflichen Handeln berücksichtigen
fachrichtungsbezogen:
SSP1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
SSP2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
SSP3: Lebenswelt und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
SSP4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
SSP5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
SSP6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
SSP7c: Prozesse ethisch-philosophischer Bildung und Erziehung gestalten oder
SSP 7a/b: Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (evangelisch bzw. katholisch)
SSP8: Fachpraktische Kompetenzen im Berufspraktikum erweitern (inklusive Abschlussprojekt)
Wahlfplichtmodule:
SSP9.1: Vertiefung in einem Bildungsbereich/Querschnittsthema
SSP9.2: Vertiefung in einem Arbeitsfeld / in Bezug auf eine Zielgruppe
Weitere Informationen
Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.
Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).
Information und Beratung auch auf unserem jährlichen "Info-Tag".
Sollten Sie noch Fragen haben bitte per Mail an:info@sozhw-bbslu.de
Rechtsgrundlage
Fachschulverordnung Sozialwesen 2004 in der jeweils aktuellen Fassung
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, und nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens ordnungsgemäß entsorgt!