Ziel und Aufnahme
Die höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz vermittelt eine Grundausbildung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und schließt mit dem/der staatlich geprüften Sozialassistenten/Sozialassistentin ab. Die Schüler/innen erwerben Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen (z.B. zum/zur Erzieher/in und Heilerziehungspfleger/in). Diese werden durch eine enge Verknüpfung mit der Praxis in sozial- und heilpädagogischen sowie sozialpflegerischen Einrichtungen vertieft. Ziel soll sein, dass das Personal in sozialpädagogischen Einrichtungen mit einer verbesserten Qualifikation die künftigen Aufgabenstellungen erfüllen kann.
Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit auf freiwilliger Basis am Fachhochschulreifeunterricht teilzunehmen.
Dauer
Zwei Jahre in Vollzeitform (4 Schulhalbjahre)
Aufnahmevoraussetzungen
Qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Praktika
Innerhalb der Ausbildung werden 12 Wochen Praktikum (60 Tage) abgeleistet. Dieses findet einmal wöchentlich während des 2., 3. und 4 Schulhalbjahres statt.
Die Praktikumsstellen sind von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich nach Beratung durch die Schule zu suchen und bis zu einem festgesetzten Termin zur Genehmigung vorzulegen. Die Schule entscheidet über die Auswahl der sozialpädagogischen, heilpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen.
In den Ferien können die Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife anstreben, zusätzliche einschlägige Praktika absolvieren und haben damit die Möglichkeit, innerhalb des zweijährigen Bildungsganges die vollständige Fachhochschulreife zu erwerben. Vorgabe KMK: „halbjährig“ = 26 Wochen
Vorgesehene Stundentafel
Unterrichtsfächer Assistentenausbildung
Berufsbezogener Lernbereich:
Fachrichtungsbezogener Unterricht
Standortspezifischer Unterricht
Selbstgesteuertes Lernen
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache (Englisch)
Mint im Beruf
Gesundheitserziehung/Sport
Berufsübergreifender Lernbereich
Sozialkunde/Wirtschaftslehre
Religion oder Ethik
Insgesamt 30 Unterrichtsstunden pro Schulwoche incl. Praktikum in der Assistentenausbildung
Unterrichtsfächer Fachhochschulreifeunterricht (Wahlunterricht)
Deutsch/Kommunikation
Mathematik
Sozialkunde
Physik, Chemie oder Biologie
Fremdsprache (Englisch)
Zusätzlich 7,5 Unterrichtsstunden pro Schulwoche für den Fachhochschulreifeunterricht
Zusatzqualifikation:
Zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch)
Prüfungen und Abschlusszeugnis
Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung am Ende des 2. Schuljahres ab. Sie gliedert sich in einen praktischen und in einen theoretischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus zwei schriftlichen Abschlussprüfungen im berufsbezogenen Unterricht und einer schriftlichen Prüfung im Fach Sozialkunde/Wirtschaftslehre.
Der erfolgreiche Besuch der höheren Berufsfachschule führt zur Berechtigung die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife
Die Schülerinnen und Schüler der höheren Berufsfachschule Sozialassistenz, die am freiwilligen Wahlunterricht zur Fachhochschulreife teilgenommen haben, können am Ende des zweiten Schulhalbjahres auf Antrag an der Fachhochschulreifeprüfung teilnehmen. Prüfungen finden in den Fächern Deutsch/Kommunikation, erste Fremdsprache (Englisch) und Mathematik statt. In Verbindung mit einem insgesamt sechsmonatigen Praktikum wird die erworbene Fachhochschulreife bundesweit anerkannt.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über die BOS II
Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der BOS II ist der Nachweis der einer zweiten Fremdsprache erforderlich. Sie können in der HBF S in zwei Jahren das Fach Französisch oder Spanisch (je nach Möglichkeiten der Schule) belegen.
Anschlussmöglichkeiten
Im Anschluss an die höhere Berufsfachschule Sozialassistenz vermittelt die Ausbildung in der dreijährigen Fachschule für Sozialpädagogik den Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher und die Ausbildung in der dreijährigen Fachschule für Heilerziehungspflege den Abschluss als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger.
Bewerbungen
Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen, an die Schule:
- Aufnahmeantrag (als Download auf unserer Homepage, oder Abholung im Sekretariat)
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild (auch gescannt)
- Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses („Mittlere Reife“) zunächst das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse.
- Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen).
Die Originalzeugnisse sind in der 1. Schulwoche dem Klassenleiter vorzulegen. Erst dann kommt das Schulverhältnis zustande.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
Weitere Informationen
Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im Allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.
Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).
Information und Beratung auch auf unserem jährlichen "Info-Tag".
Sollten Sie noch Fragen haben bitte per Mail an: info@sozhw-bbslu.de
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, und nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens ordnungsgemäß vernichtet!