Berufsvorbereitungsjahr
1. Schwerpunkt Gesundheit und Pflege
2. Schwerpunkt Hauswirtschaft und Ernährung
Aufnahmevoraussetzungen
In das Berufsvorbereitungsjahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die
- keinen Berufsreifeabschluss besitzen und
- mindestens neun Schulbesuchsjahre absolviert haben.
Dauer und Inhalte
Das Berufsvorbereitungsjahr wird in Vollzeitunterricht geführt und dauert ein Jahr.
Der allgemein bildende Unterricht umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Fachrechnen, Religion/Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre und Sport. Im berufsbildenden Unterricht werden zwei verpflichtende berufliche Schwerpunkte angeboten:
- Gesundheit und Pflege
- Hauswirtschaft und Ernährung
Betriebspraktika
Einmal im Schuljahr findet verpflichtend zur beruflichen Orientierung ein dreiwöchiges Blockpraktikum statt. Es ist möglich in allen Betrieben, die ausbilden. Das Praktikum ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges und wird von der Schule betreut.
Abschluss und Berechtigung
Wer diese Schulform erfolgreich durchläuft,
- erwirbt ein dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss (Berufsreife).
- ist von der Schulpflicht befreit, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.
Als Anschluss ist möglich:
- Beginn einer Ausbildung
- Beginn eines Arbeitsverhältnisses
- Besuch weiterer Bildungsgänge ( Berufsfachschule I)
Sozialpädagogische Betreuung
Ergänzend zum schulischen Angebot begleitet und unterstützt eine Schulsozialarbeiterin die Schülerinnen und Schüler:
Hilfe bei schulischen oder persönlichen Problemen
- - Beratungsangebot für Schüler und Eltern
- - Vermittlung bei Konflikten
- - Vermittlung weiterer Beratungsangebote
Verbesserung bei Berufsstart- und Ausbildungschancen
- - Hilfe zur Berufsorientierung
- - Bewerbungstraining
- - Praktikumsfindung und -begleitung
- - Kontakte zu Ausbildungsstätten
Kosten
Es besteht Lernmittelfreiheit, d. h. Lehrbücher werden gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben bitte per Mail an:info@sozhw-bbslu.de