Berufliches Gymnasium

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums ist

  1. der qualifizierte Sekundarabschluss I (z.B. Realschule, Hauptschule 10. Schuljahr, Berufsfachschule II) oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf oder
  2. an einem Gymnasium in Klassenstufe 11 versetzt ist, oder an einer Realschule plus oder an einer Integrierten Gesamtschule die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach § 30 Abs. 2 oder Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung vom 12. Juni 2009 (GVBl. S. 224, BS 223-1-35) in der jeweils geltenden Fassung erworben hat,
  3. der qualifizierte Sekundarabschluss I auf Grund des § 9 Abs. 2 der Berufsschulverordnung.


Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums sind

  1. in der Sekundarstufe I erworbene ausreichende Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach und der Abschluss dieses Unterrichtsfachs mindestens mit der Note "ausreichend" und
  2. der Erwerb der Fachhochschulreife gleicher Fachrichtung im berufsbildenden Bereich oder
  3. der Abschluss einer höheren Berufsfachschule gleicher Fachrichtung mit mindestens befriedigenden Leistungen

Stundentafel

Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11):

 

Std. / WocheFachG = Grundfach
K = Kernfach
Pflichtfächer
4DeutschK
4MathematikK
4Englisch (1. Fremdsprache)K
3Spanisch (2. Fremdsprache)*G
2Religionslehre/EthikG
2SportG
2GemeinschaftskundeG
2InformationsverarbeitungG
4GesundheitK
2PädagogikG
2PsychologieG
2ChemieG
2BiologieG
35
Pflichtstundenzahl
2Wahlfächer

*  Unterricht in der zweiten Fremdsprache kann in der Jahrgangsstufe 11 für Schüler entfallen, die in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre Unterricht in dieser Sprache erfolgreich besucht haben. Erfolgreich war der Besuch, wenn in dem für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium erforderlichen Zeugnis mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde.

Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13)

In der Qualifikationsphase werden die Schülerinnen und Schüler in der Fächerkombination unterrichtet, die sie aus dem Angebot der Schule ausgewählt haben. Neben den Grundfächern muss sich jede Schülerin und jeder Schüler je nach Neigung, Interessen und Eignung für drei Leistungsfächer entscheiden, wobei jeweils ein Fach aus der folgenden Gruppe gewählt werden muss.

Gruppe IGruppe IIGruppe III
Gesundheit, PädagogikNaturwissenschaft (Biologie oder Chemie),
Psychologie, Mathematik,
Informationsverarbeitung
Deutsch, Englisch

 

Grundfächer

Die Grundfächer (im Umfang von je zwei bis vier Wochenstunden) umfassen Religion, Sport, Gemeinschaftskunde, erste und zweite Fremdsprache, Naturwissenschaft , Psychologie, Informationsverarbeitung und nur in der Klassenstufe 12 ein Fach aus dem künstlerischen Bereich (Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel oder Musik).
Jede Schülerin und jeder Schüler muss diese Fächer, soweit sie nicht als Leistungsfächer gewählt wurden, als Grundkurs belegen.
Die Wahl der Fächerkombination aus dem Angebot der Schule findet vor dem Ende des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 11 statt.
Die Kurskombinationen werden eingerichtet nach den personellen, sachlichen und räumlichen Möglichkeiten der Schule. Eine einmal gewählte Fächerkombination muss bis zum Abitur beibehalten werden.

Prüfungen

Die Abiturprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen in den drei Leistungsfächern sowie (je nach gewählter Fächerkombination) aus einer bzw. zwei mündlichen Prüfung in einem weiteren Fächern.

Abschluss

Das berufliche Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Das Abiturzeugnis vermittelt die allgemeine Hochschulreife und berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen wissenschaftlicher Hochschulen und Universitäten.
Auf der Basis von bestimmten Leistungsanforderungen in der Jahrgangsstufe 12 kann am beruflichen Gymnasium der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

Übergangsmöglichkeiten

Nach Jahrgangsstufe 12:
Die schulische Fachhochschulreife berechtigt in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einem einjährigen sozialen oder ökologischen Jahr zu einem Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Thüringen.

Bewerbungen

Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen an die Schule:

  1. Aufnahmeantrag (als Download auf unserer Homepage, oder Abholung im Sekretariat)
  2. Tabellarischer lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild (auch gescannt)
  3. Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses (Mittlere Reife), zunächst das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse

Die Originalzeugnisse sind in der 1. Schulwoche dem Klassenleiter vorzulegen. Erst dann kommt das Schulverhältnis zustande.

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.

Weitere Informationen

Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im Allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.

Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).

Information und Beratung auch auf unserem jährlichen "Info-Tag".
Sollten Sie noch Fragen haben bitte per Mail an: info@sozhw-bbslu.de

Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, und nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens ordnungsgemäß vernichtet!